Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Gern berate ich Sie im Arbeitsrecht zu folgenden Themen:

  • Ordentliche/Außerordentliche Kündigung
  • Befristung/Entfristung
  • Teilzeit/Mutterschutz
  • Überstundenvergütung/Nachtzuschläge

Bitte beachten Sie, dass hierbei einige wichtige Fristen gelten:

Kündigung

Für eine Kündigung – sowohl ordentlich, als auch außerordentlich – gelten gewisse gesetzliche Vorgaben, die vom Arbeitgeber oft nicht eingehalten werden. Daher sind viele Kündigungen unwirksam.

Jedoch kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Sonst kann selbst eine unwirksame Kündigung nachträglich wirksam werden. Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie daher zeitnah einen Anwalt aufsuchen.

Entfristung

Befristete Arbeitsverträge sind in Deutschland weiterhin weit verbreitet. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen befristen.

Eine Möglichkeit ist das Vorliegen eines Sachgrundes, z.B. eine Elternzeitvertretung. Dies kann auch wiederholt geschehen, jedoch gibt es bei sog. Ketten-Befristungen Grenzen. Die andere Möglichkeit ist die sachgrundlose Befristung. Diese ist maximal für die Dauer von zwei Jahren möglich.

Hat der Arbeitgeber diese Grenzen verletzt, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umwandlung des befristeten Arbeitsverhältnisses in ein unbefristetes. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber spätestens drei Wochen nach Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses Entfristungsklage erheben.

Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis

Nicht selten ergeben sich nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch Forderungen, z.B. bezüglich nicht abgegoltener Überstunden. Viele Arbeitsverträge sind jedoch mit einer sog. Abgeltungsklausel versehen, wonach Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Zeit – z.B. drei Monate ab Ende des Arbeitsverhältnisses – geltend gemacht werden.

Unter Umständen sind diese Klauseln unwirksam. Dennoch sollten Sie in solchen Fällen zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anwalt aufsuchen.